Kapitalgesellschaften sowie Personenhandelsgesellschaften, bei denen keine natürliche Person unbeschränkt haftet, müssen ihre Jahresabschlüsse veröffentlichen. Hierunter fallen insbesondere die im Mittelstand weit verbreitete GmbH sowie die klassische GmbH & Co. KG. Während kleine Unternehmen nur ihre Bilanz nebst Anhang offen legen müssen, müssen mittelgroße Gesellschaften ihren Jahresabschluss von einem Wirtschaftsprüfer testieren lassen und Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lagebericht und Gewinnverwendungsvorschlag beim Handelsregister einreichen.
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29.04.2025
Entscheidungen im Verfahren
25.06.2024
Sonstiges
25.06.2024
Verteilungsverzeichnisse (§ 188 InsO) d. Verw./Treuh.
06.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
06.06.2024
Entscheidungen im Verfahren
22.08.2023
Sonstiges
21.05.2012
Entscheidungen im Verfahren
25.07.2011
Sonstiges
02.02.2011
Entscheidungen im Verfahren
21.08.2009 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2008 bis zum 31.12.2008
27.11.2008 Jahresabschluss zum Geschäftsjahr vom 01.01.2007 bis zum 31.12.2007
09.10.2008 Jahresabschluss zum 31.12.2006